Bleaching
Die individuelle Zahnfarbe wird durch Farbpigmente im Dentin
(Zahnsubstanz) bestimmt.
Je weniger Farbpigmente vorhanden sind, desto weißer wirkt der Zahn.
Durch äußere Einflüsse wie der Genuß von Kaffee oder Tee bzw. Rauchen
verändert sich die Farbe des Zahns. Reichern sich die zusätzlichen
Farbstoffe in der Zahnsubstanz an, kann man nur durch "Bleaching" den
Zahn wieder aufhellen.
Zu beachten ist, dass die Zusammensetzung der Zahnfarbe nicht geändert
werden kann, sondern der Zahn nur aufgehellt wird.
Das Verfahren
In einer ca. 2-stündigen Prozedur wird ein Bleichmittel auf die
gereinigten Zähne aufgebracht. Die Substanz dringt bis in das Dentin
vor, wichtigster Bestandteil ist dabei Wasserstoffsuperoxyd. Bei der
folgenden Bestrahlung mit Laser zerfällt es in aktiven Sauerstoff, der
die Farbstoffe im Zahn oxydiert und somit farblos macht.
Hinweise
Das Bleaching wird von uns nur nach eingehender Beratung durchgeführt
und gehört auf jeden Fall in die Hände eines Zahnarztes. Vorhandene
Kunstofffüllungen können nicht mitgebleicht werden und dadurch
möglicherweise nach dem Bleaching nicht mehr zu der neuen Zahnfarbe
passen.
Bei falscher Anwendung kann es zu bleibenden Schäden kommen, z.B. bei
Anwendung an Zähnen mit unbehandelten Karieserkrankungen oder defekten
Füllungen. Daher steht eine gründliche Untersuchung am Anfang jeder
Bleaching-Behandlung.
Das aggressive Bleichmittel kann Zahnfleisch oder Mundschleimhaut
angreifen. Bei Verschlucken kann es zu Reizungen der Magenschleimhaut
kommen. Eine fachlich fundierte Behandlung schließt diese Risiken aus.
Die Zahnaufhellung selbst ist vollkommen unschädlich.
Das Bleaching ist eine reine Privatleistung, die Kosten werden nicht von
der Krankenkasse übernommen.
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