Samstag, 23. Februar 2013

Bleaching

    Die individuelle Zahnfarbe wird durch Farbpigmente im Dentin (Zahnsubstanz) bestimmt. Je weniger Farbpigmente vorhanden sind, desto weißer wirkt der Zahn. Durch äußere Einflüsse wie der Genuß von Kaffee oder Tee bzw. Rauchen verändert sich die Farbe des Zahns. Reichern sich die zusätzlichen Farbstoffe in der Zahnsubstanz an, kann man nur durch "Bleaching" den Zahn wieder aufhellen. Zu beachten ist, dass die Zusammensetzung der Zahnfarbe nicht geändert werden kann, sondern der Zahn nur aufgehellt wird.

Das Verfahren

    In einer ca. 2-stündigen Prozedur wird ein Bleichmittel auf die gereinigten Zähne aufgebracht. Die Substanz dringt bis in das Dentin vor, wichtigster Bestandteil ist dabei Wasserstoffsuperoxyd. Bei der folgenden Bestrahlung mit Laser zerfällt es in aktiven Sauerstoff, der die Farbstoffe im Zahn oxydiert und somit farblos macht.

Hinweise

    Das Bleaching wird von uns nur nach eingehender Beratung durchgeführt und gehört auf jeden Fall in die Hände eines Zahnarztes. Vorhandene Kunstofffüllungen können nicht mitgebleicht werden und dadurch möglicherweise nach dem Bleaching nicht mehr zu der neuen Zahnfarbe passen. Bei falscher Anwendung kann es zu bleibenden Schäden kommen, z.B. bei Anwendung an Zähnen mit unbehandelten Karieserkrankungen oder defekten Füllungen. Daher steht eine gründliche Untersuchung am Anfang jeder Bleaching-Behandlung. Das aggressive Bleichmittel kann Zahnfleisch oder Mundschleimhaut angreifen. Bei Verschlucken kann es zu Reizungen der Magenschleimhaut kommen. Eine fachlich fundierte Behandlung schließt diese Risiken aus. Die Zahnaufhellung selbst ist vollkommen unschädlich. Das Bleaching ist eine reine Privatleistung, die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

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